Erste Hilfe bei Verdacht auf Pilzvergiftung
Jährlich kommt es zu leichten, mittleren und schweren Pilzvergiftungen, die häufig auf den
leichtsinnigen Verzehr
von nicht richtig bestimmten Pilzen oder auch
falscher Lagerung bzw.
ungenügende Zubereitung zurück zu führen sind. In diesen Situationen sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
GGIZ Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
c/o HELIOS Klinikum Erfurt, Nordhäuser Straße 74, 99089 Erfurt
Tel:
0361-730730
oder
Giftinformationszentrum-Nord der Länder
Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Zentrum Pharmakologie und Toxikologie der Universität Göttingen
Robert-Koch-Str. 40 , D-37075 Göttingen,
Tel:
0551-19240
Anmerkung:
Die Kostenermittlung für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Vergiftungsverdachtsfall richtet sich nach Art und Höhe in Anlehnung an das Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen JVEG §§ 1; 5 (2) Nr. 2; 7 (3); 8 (1, 2); 9; Anlage 1 zu § 9; 10 (1, 3); Anlage 2 zu § 10.
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